Einkaufsbedingungen

Für unsere - auch künftigen - Bestellungen und Vertragsabschlüsse sind ausschließlich die nachfolgenden Einkaufsbedingungen maßgebend. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Der Lieferant erkennt die alleinige Geltung unserer Einkaufsbedingungen mit der Annahme, spätestens mit der Ausführung des Auftrages an, auch wenn er sich auf seine eigenen Bedingungen bezieht. Die Annahme von Lieferungen und Leistungen oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

I. Angebote

Bestellungen und Muster
Angebote des Lieferanten sind für uns verbindlich und kostenlos. Bestellungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Jeder Auftrag ist sofort mit Angabe der verbindlichen Lieferzeit zu bestätigen. Alle im Zusammenhang mit einer Bestellung und Anfragen von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Muster, Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie sind von ihm sorgfältig zu verwahren und zu behandeln und dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke benutzt werden. Nach Erledigung unseres Auftrages sind uns diese Unterlagen unverzüglich kostenlos zurückzugeben. 

II. Preise

Die vereinbarten Preise sind fest und verstehen sich einschließlich sämtlicher Nebenkosten. Sie gelten frei Empfangsstation. Änderungen aufgrund nachträglich eingetretener Erhöhungen irgendwelcher Kosten, Steuern u. a. sind ausgeschlossen.

III. Lieferung

Die vereinbarte Lieferzeit ist unbedingt einzuhalten. Insbesondere ist auch der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung ausgeschlossen. Bei Fristüberschreitung ist dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert er auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt grundsätzlich unser Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe. Machen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, so ist hierauf die vereinbarte Vertragsstrafe gemäß §§ 341 Abs. 2, 340 Abs. 1 BGB anzurechnen. Kann der Lieferant infolge höherer Gewalt einen Liefertermin nicht einhalten, so hat er uns hiervon unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis des Hinderungsgrundes zu unterrichten. In diesem Falle sind wir berechtigt, entweder die Abnahmefrist hinauszuschieben oder, wenn unser Interesse an der Lieferung wesentlich gemindert wird, ganz oder teil-weise vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. Insbesondere ist der Lieferant nicht berechtigt, in Fällen höherer Gewalt u. ä. nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten oder Preiserhöhungen vorzunehmen.

IV. Versand

Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Sämtliche Transportkosten einschließlich Verpackung, Versicherung u. a. gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gefahr geht bei Zugang der Waren auf uns über. Über jede Sendung ist uns am Tage des Versandes eine Versandanzeige mit Angabe unserer Bestellnummer, genauen Angabe der Stückzahl, Bezeichnung der Gegenstände und des Einzelgewichtes oder der Dimensionen zuzustellen. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizulegen. Sämtliche Bahnsendungen sind nach Bestimmungsort zu richten. Der Lieferant haftet für alle Schäden, Kosten, Standgelder usw., die durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen. Teillieferungen sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zulässig; andernfalls können wir die Abnahme verweigern. In jedem Fall sind Teillieferungen nicht als selbständige Geschäfte anzusehen und schriftlich zu kennzeichnen.

V. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die Mängelfreiheit der Lieferung und das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften beträgt 24 Monate und beginnt mit Zugang der Ware bei uns. Offensichtliche Mängel werden wir unverzüglich nach Erhalt der Ware rügen. Zeigt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, werden wir diesen unverzüglich nach dessen Entdeckung rügen. Die Rügefrist ist gewahrt, wenn wir die Mängelrüge spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bzw. nach Entdeckung des Mangels abgeben.

VI. Generelle Haftungsregelung

Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese auf-grund von erbrachten Schlechtleistungen des Lieferanten gegen uns geltend machen.

VII. Eigentumsübertragung

Der Lieferant ist verpflichtet, uns das unbedingte Eigentum an der gelieferten Ware spätestens mit der Ablieferung bei uns zu übertragen. Der Lieferant hat uns die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter zu übereignen. Einen verlängerten oder weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erkennen wir nicht an. Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen gegen uns sind nur zulässig, falls uns der Abtretungsempfänger oder Pfändungsgläubiger von einer doppelten Inanspruchnahme bei irrtümlicher Zahlung an den bisherigen Gläubiger aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung freistellt.

VIII. Schutzrechte Dritter, öffentlich-rechtliche Normen

Der Lieferant haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Waren, Muster, Marken, frei von Rechten Dritter aller Art sind und Schutzrechte Dritter, insbesondere Patente, nicht verletzt werden. Er haftet ferner dafür, dass die gelieferte Ware allen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen entspricht. Der Lieferant stellt uns bei Verletzung privater Rechte oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. 

IX. Rechnungserteilung

Rechnungen und Monatsrechnungen sind nach Lieferung per E-Mail einzureichen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leuna. Gerichtsstand ist Merseburg/Halle (Saale).

Xl. Anwendbares Recht

Für Liefervereinbarungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten die Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

XII. Datenschutz

Wir erheben, speichern und verarbeiten Daten aus unseren Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten unter Beachtung der Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Verhaltenskodex für Lieferanten

Die ADDINOL Lube Oil GmbH übernimmt Verantwortung für die Umsetzung ethischer, sozialer und ökologischer Standards im Unternehmen. Des Weiteren sind wir bestrebt unsere Produkte und unser unternehmerisches Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Das Gleiche erwarten wir von all unseren Lieferanten, sowie von der gesamten Lieferkette.

Die Grundsätze dieses Verhaltenskodex stellen einen wichtigen Bestandteil der Lieferantenauswahl und –bewertung dar. Die Vertragspartner verpflichten sich die Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex zu erfüllen. Verstößt ein Lieferant gegen diese Grundsätze liegt es im Ermessen von ADDINOL die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

I. Ethik

  • Fairness, Loyalität und partnerschaftlicher Interessenausgleich – Interessenskonflikte vermeiden
  • Einhaltung von nationalen und internationalen Handelsgesetzen und Vorschriften, insbesondere die Regeln des Kartellrechtes
  • Beachtung des national und international geltenden Wettbewerbsrechts
  • Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Professioneller Umgang mit Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung
  • Sicherung von geistigen Eigentumsrechten
  • Ablehnung und Ausschluss jeder Form von Manipulation, Bestechung und korruptem Verhalten

II. Gesellschaft

  • Einhaltung sozialer Standards und eines fairen entgeltlichen Ausgleiches der Leistung der Mitarbeiter
  • Sicherstellung gesundheitsrelevanter Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten im Betrieb
  • Ausschluss jeder Form von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit
  • Wahrung der Menschenrechte
  • Akzeptanz der Koalitionsrechte von Mitarbeitern

III. Umwelt

  • Einhaltung aller geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Notfallsituationen, sowie Durchführung von Schulungen
  • Nachhaltiges ökologisch orientiertes Handeln, d.h. beispielsweise:
    • Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung
    • Verantwortungsvoller Umgang mit Wasserqualität und -verbrauch
    • Treibhausemissionen reduzieren
    • Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien nutzen
    • Negative Beeinflussung der Luftqualität vermeiden
  • Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement
  • Förderung der Entwicklung und Herstellung umweltverträglicher Produkte über den gesamten Lebensweg